Freiheit – Gerechtigkeit – Verantwortung
WiR2020 - eine Plattform für neue Ideen und gesellschaftlichen Wandel
Liebe Interessenten und Mitglieder von WiR2020
Die Partei WiR2020 hat am 4. Juli 2020 zunächst ein 10-Punkte Programm verabschiedet. Diese Punkte wurden weiter ausgearbeitet.
Daraus ist ein Rahmen für die weitere Programmentwicklung entstanden, unsere Vision einer menschen- und naturgemäßen Gesellschaft. Das hier dargestellte, ausführliche Programm ist ein vorläufiger Entwurf, der innerhalb der Partei basisdemokratisch weiter bearbeitet und auf einem kommenden Parteitag verabschiedet wird.
WiR2020 ist eine Plattform für innovative politische Ideen. Wir haben Vorschläge unserer Mitglieder und Interessenten sowie Forderungen verschiedener Verbände und Organisationen* aufgenommen, die unseren Prinzipien entsprechen. Aus diesen Vorschlägen wurden Sachkapitel zu verschiedenen Themen erarbeitet. Diese werden durch weitere Vorschläge, Diskussionen und Abstimmungen kontinuierlich ergänzt und weiter entwickelt. Daran kann sich jedes Mitglied von WiR2020 beteiligen.
Wir freuen uns auf Eure Mitarbeit!
* Wir unterstützen die Initiative Weil’s hilft und den Verband Gesundheit aktiv in ihren Forderungen nach Vielfalt und Demokratisierung im Gesundheitswesen, die Bürgerbewegung ELIANT und das Bündnis für humane Bildung in der Forderung nach gesundheitsfördernden Kindergärten und Schulen und den Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. in ihrem Engagement gegen eine Impfpflicht. Wir unterstützen den Fachverband Mehr Demokratie e.V. in seinen Vorschlägen für die Weiterentwicklung direkter Demokratie. Die Gemeinwohlökonomie unterstützen wir in der Forderung nach einer freiwilligen, sozialen und ökologischen Zertifizierung von Unternehmen und die Allianz Mobilitätswende Baden-Württemberg in ihren Vorschlägen zur Verringerung des Autoverkehrs, die Initiative Grundsteuer: Zeitgemäß! in ihrem Vorschlag zur Einführung einer Bodenwertsteuer. Wir unterstützen die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz nach einer gesetzlichen Regelung zu Überprüfung ökologischer und sozialer Kriterien in internationalen Wertschöpfungsketten.
ÜBERBLICK

10 Punkte
Am 4.7.2020 hat die Partei WiR2020 ein erstes Programm verabschiedet. Es skizziert Bereiche, in denen WiR2020 arbeiten will. Wir haben die meisten Punkte genauer ausgearbeitet.
1. Rücknahme der unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen
2. Aufarbeitung der Corona-Politik durch einen Untersuchungsausschuss
3. Reform des Gesundheitssystems mit z.B. Verbot einer Impfpflicht – stattdessen Beratungspflicht
4. Friedenspolitik auf Augenhöhe statt Rüstungspolitik
5. Förderung des Mittelstandes als Rückgrat der deutschen Wirtschaft
6. Wiederherstellung der Presse- und Versammlungsfreiheit
7. Reform der Familien- und Bildungspolitik, insbesondere des Schulsystems
8. Reform des Rentensystems
9. Reform des Steuerrechts zu einem vereinfachten und leistungsgerechten System
10. Einführung eines Straftatbestandes bei Steuerverschwendung
Selbstverständnis
[1] WIR2020 steht für kulturelle und geistige Freiheit, für politische und soziale Gerechtigkeit, sowie für wirtschaftliche und ökologische Verantwortung.
[2] WIR2020 versteht sich als eine Plattform, die aktiv zwischen Zivilgesellschaft und Parlamenten vermittelt. Dabei arbeitet WIR2020 dialogisch und projektorientiert.
[3] WIR2020 setzt sich dafür ein, dass innovative Konzepte aus allen gesellschaftlichen Bereichen Eingang in die Politik finden und auf diese Weise verwirklicht werden.
[4] WIR2020 wird für die Besetzung politischer Ämter (Minister, Bürgermeister, etc.) fachlich und sozial kompetente Persönlichkeiten vorschlagen und als Kandidaten wählen lassen.
[5] WIR2020 arbeitet im Rahmen des Grundgesetzes und grenzt sich von extremistischen und totalitären Bestrebungen ab, die die freiheitlich-demokratische Ordnung gefährden.
[6] WIR2020 setzt sich für ein transparente Politik und Entscheidungsfindung als Grundlage für politische Mitbestimmung ein.
[7] WIR2020 ist eine Friedenspartei und setzt sich für friedliche und von gegenseitigem Verständnis und Respekt getragene, gewaltfreie Lösungen von Konflikten ein.
[8] WIR2020 ist davon überzeugt, dass nur durch multilaterale Kooperation in gegenseitigem Respekt nachhaltige Lösungen für globale Aufgaben gefunden werden können.
1 Rahmenprogramm
Der Auftrag, der uns heute gesetzt ist, lautet:
Uns selbst, unsere Umwelt und die Strukturen dieser Welt
zu heilen und zu heiligen.
(Albert Schweitzer)
1.1 Grundlagen
[1.1.1] Immer mehr Menschen erkennen, dass das bisherige politische und wirtschaftliche System an Grenzen stößt, die grundlegendes Umdenken und mutiges neues Handeln erfordern. Obwohl es vielfältige Ideen und Initiativen für eine entsprechende gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Erneuerung gibt, fehlt bisher meist der politische Wille, um solche Konzepte umzusetzen. Menschen, die die bestehenden Verhältnisse verändern möchten, finden bei WIR2020 Möglichkeiten für die Verwirklichung zukunftsweisender Ideen und Initiativen. Für diese Menschen bietet WIR2020 eine neue politische Heimat.
[1.1.2] WIR2020 vertraut auf freie und verantwortlich handelnde Menschen. Die Politik soll die Menschen so wenig wie möglich durch Gesetze zwingen, sondern Anreize und Freiräume für das Handeln aus individueller Überzeugung und Initiative schaffen.
1.2 Unser Menschenbild
[1.2.1] Wir gehen von einem ganzheitlichen Menschenbild aus. Der Mensch ist ein körperliches (biologisches), ein soziales und ein kulturelles Wesen.
[1.2.2] Auf körperlicher Ebene brauchen wir die Befriedigung unserer materiellen Bedürfnisse, Gesundheit und Sicherheit. Außerdem sind wir auf eine gesunde und nachhaltig bewirtschaftete Natur angewiesen, in der auch unsere Nachkommen noch gut leben können. Auf sozialer Ebene brauchen wir Gerechtigkeit und die Möglichkeit zu gesellschaftlicher Teilhabe und Mitbestimmung. Auf kultureller Ebene brauchen wir die Möglichkeit zu kreativer Selbstverwirklichung in individueller Freiheit.
1.3 Prinzipien und Ziele unserer politischen Arbeit
[1.3.1] Unsere Arbeit folgt drei allgemeinen Prinzipien: Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung.
1.3.1 Geistig-kulturelle Freiheit
[1.3.1.1] Jeder Mensch ist ein einmaliges Individuum. Seine Freiheit ist ein unverzichtbarer Bestandteil seiner Menschenwürde. Die Freiheitsrechte haben daher hohe Priorität. Menschen, die über ihr Tun und Lassen selbst bestimmen und ihre Potentiale voll entfalten können, sind die Schöpfer des gesellschaftlichen Fortschritts.
[1.3.1.2] WIR2020 ist davon überzeugt, dass Freiheit in allen Institutionen des geistig-kulturellen Bereichs herrschen muss. Bildungseinrichtungen wie Kitas, Schulen und Hochschulen, Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Institutionen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Medien, Medizin- und Gesundheitsorganisationen, Kunst- und Kultureinrichtungen, öffentliche Sportorganisationen sollen frei, eigenständig und in Selbstverwaltung organisiert sein. Sie dürfen keinen wirtschaftlichen Zielen und Zwängen oder politischer Beeinflussung unterworfen sein, solange sie sich am Grundgesetz orientieren.
1.3.2 Soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Mitsprache
[1.3.2.1] Jeder Mensch ist Bürger einer Gemeinschaft und hat einen Anspruch auf gerechte Behandlung und das Recht, sofern er mündig ist, über die Angelegenheit der Gemeinschaft mit zu entscheiden.
[1.3.2.2] In der Gesellschaft, die WIR2020 anstrebt, kann jeder Mensch frei von materiellen Existenzängsten und finanziellen Zwängen leben und arbeiten. WIR2020 ist davon überzeugt, dass eine sichere materielle Lebensgrundlage die Kreativität, Initiativkraft und Gesundheit der Menschen fördert, den gesellschaftlichen Frieden sichert und deshalb für die Entwicklung der Gesamtgesellschaft von entscheidender Bedeutung ist.
[1.3.2.3] Eine wahrhaft demokratische Gesellschaft erfordert eine fortlaufende Beteiligung an politischen Entscheidungen. WIR2020 setzt sich dafür ein, dass die repräsentative Demokratie durch organisierte gesellschaftliche Diskussionen und direkt-demokratische Abstimmungen ergänzt wird. WIR2020 fordert größtmögliche Transparenz politischer Verfahren und Institutionen. Wichtige politische Entscheidungen müssen der Möglichkeit einer direkt-demokratischen Kontrolle unterstellt werden.
1.3.3 Wirtschaftliche und ökologische Verantwortung
[1.3.3.1] Jeder Mensch ist als Teil der Menschheit abhängig von der Arbeit, die andere für ihn leisten und leistet nach seinen Möglichkeiten Arbeit für andere. Ein gesundes Wirtschaftssystem erfordert außer der Freiheit für unternehmerische Initiative und einer gerechten Verteilung der Lasten insbesondere auch die Übernahme von Verantwortung für die Allgemeinheit. Eine nur von egoistischem Gewinnstreben getriebene Wirtschaft führt auf Dauer zur Zerstörung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der natürlichen Lebensgrundlagen.
[1.3.3.2] Jeder Mensch ist abhängig von einer gesunden und reichhaltigen natürlichen Umwelt. Die Tier- und Pflanzenwelt, die lokalen und das globale Ökosystem brauchen unsere achtungsvolle Zuwendung sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege.
[1.3.3.3] WIR2020 will das Umdenken der wirtschaftlich Tätigen hin zu Orientierung am Gemeinwohl und an einem nachhaltigen Umgang mit der Natur fördern. Unternehmen sollen ihre Aufgaben und Ziele nicht mehr nur in der Gewinnmaximierung für die In- und Teilhaber sehen, sondern auch und vor allem im Nutzen für die Gesellschaft. Hierbei setzt WIR2020 weniger auf Verbote als auf steuerliche Anreize.
[1.3.3.4] WIR2020 setzt sich dafür ein, dass ökologische Nachhaltigkeit immer mehr zur Grundlage wirtschaftlichen Handelns wird. Die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen und die Beeinträchtigung der Natur und Umwelt muss durch Entschädigungszahlungen ausgeglichen werden. Die entsprechenden Einnahmen müssen zur Renaturierung der geschädigten Ökosysteme verwendet werden. Insbesondere muss auch der Tierschutz grundlegend verbessert werden.
1.4 Internationale Zusammenarbeit
[1.4.1] Im Zentrum unseres politischen Denkens und Handelns steht der individuelle Mensch, der in kleinere und größere Gemeinschaften eingebunden lebt. Für die Gestaltung regionaler, nationaler und internationaler Beziehungen hat für uns das Prinzip der Subsidiarität höchste Bedeutung. Gestaltungsfreiheit und Verantwortung sollen bei der kleinstmöglichen Gemeinschaft liegen und so wenig wie möglich an übergeordnete politische Ebenen und Strukturen abgegeben werden. WIR2020 steht für Föderalismus, für nationale Souveränität und für ein Europa der gleichberechtigten Zusammenarbeit der Länder und Regionen. Eine immer weiter gehende europäische Zentralisierung lehnen wir ab.
[1.4.2] Internationale Politik darf nicht auf Vorurteilen und Feindbildern beruhen, sondern muss von gegenseitigem Respekt und dem Verständnis für die kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen anderer Länder getragen sein.
[1.4.3] WIR2020 setzt sich dafür ein, dass Deutschland und Europa auf Anfrage anderer Länder Hilfestellungen und Unterstützung im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
[1.4.4] WIR2020 setzt sich für eine solidarische und ökologisch nachhaltige globale Wirtschaftsordnung ein, in der wirtschaftliche Tätigkeiten mit den Rechten der Menschen auf Selbstbestimmung, Potentialentfaltung und einen gerechten Anteil am globalen Wohlstand sowie den Erfordernissen einer gesunden Umwelt und Natur in Einklang stehen.
2 Corona-Krise
2.1 Keine Einschränkung von Grundrechten
[2.1.1] Menschen sind in der Lage, auch in Krisenzeiten vernünftig zu handeln und wenn nötig, sich selbst und andere zu schützen. WIR2020 fordert, dass demokratische Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung durch die Politik nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Politik hat im Falle einer Krise lediglich für eine vollständige öffentliche Aufklärung der möglichen Risiken zu sorgen.
[2.1.2] WIR2020 fordert die sofortige Rücknahme der unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht an Schulen, Einschränkungen bzw. Schließungen von Kultureinrichtungen und gastronomischen Betrieben, öffentliches Versammlungsverbot, etc.
2.2 Keine Impfpflicht
Hiermit unterstützen wir die Forderungen des Vereins Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V..
[2.2.1] Es darf weder eine direkte noch eine indirekt wirkende Impfpflicht geben. Die Entscheidung über eine Impfung ist rein persönlich und darf auf keinen Fall staatlich vorgeschrieben werden. WIR2020 fordert deshalb auch die sofortige Rücknahme des Masernschutzgesetzes.
2.3 Aufarbeitung der Corona-Krise
Hiermit unterstützen wir auch die gemeinsamen Forderungen von Mehr Demokratie e.V., vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), vom Bund der Steuerzahler und von Foodwatch.
[2.3.1] WIR2020 fordert eine sofortige Untersuchung und Aufarbeitung der Hinter- und Beweggründe des staatlichen Handelns in der Corona-Krise durch Parlamentskommissionen des Bundestages und der Landesparlamente, die jeweils hälftig mit Abgeordneten und mit Vertretern der Zivilgesellschaft, d.h. mit unabhängigen Juristen, Medizinern, Psychologen, Wirtschafts-, Politik- und Geschichtswissenschaftlern besetzt sind. Die Untersuchung soll transparent unter Beteiligung der Öffentlichkeit, auf solider wissenschaftlicher Basis, in internationaler Zusammenarbeit und vor allem ohne Rücksicht auf politische und wirtschaftliche Interessen durchgeführt werden. In diesem Prozess müssen Entscheidungsstrukturen aufgedeckt und durchleuchtet, Verantwortliche benannt und mögliche Schadenersatzansprüche definiert werden.
[2.3.2] Die Ergebnisse der Untersuchung sollen einem durch Losverfahren besetzten Bürgerrat vorgelegt werden, der diese bewertet, daraus Empfehlungen für die Zukunft entwickelt und diese dem Bundestag übermittelt.
SACHKAPITEL
3 Geistig-kultureller Bereich
[3.1] Alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die von der Individualität, Kreativität und Initiative des Einzelnen abhängen, müssen aus dem Prinzip der Freiheit gestaltet werden. Persönliche Entwicklung durch den Erwerb von Bildung, Erkenntnisgewinn durch Forschung und Wissenschaft, Heilung und Gesundheitspflege durch Medizin, Meinungsbildung durch Medien sind individuelle Prozesse, die größtmögliche Freiheit erfordern. Sie dürfen keinen politischen und insbesondere keinen wirtschaftlichen Vorgaben und Zielen untergeordnet werden.
3.1 Freiheit im Bildungswesen
[3.1.1] Lernen und Erwerb von Bildung sind höchst individuelle Prozesse. Jeder Mensch soll sich die Lern- und Bildungsmethode suchen können, die ihm entspricht. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen müssen deshalb die Freiheit haben, ihre Methoden und Inhalte nach den Bedürfnissen der Lernenden und den Fähigkeiten der Lehrenden selbst zu entwickeln bzw. auszuwählen. Kitas und Schulen müssen zu Orten werden, an denen die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen im Zentrum steht und in ganzheitlicher Weise gefördert wird. Hochschulen und andere Einrichtungen der Erwachsenenbildung müssen ihre Personalien und Lehrinhalte in demokratischen Verfahren, an denen die Studierenden bzw. Auszubildenden beteiligt sind, selbst bestimmen.
[3.1.2] Die staatliche Aufsicht über die Bildungseinrichtungen soll sich auf die Überprüfung der Einhaltung demokratischer Prinzipien und Menschenrechte, der Vereinbarkeit der Lehrinhalte und -methoden mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz sowie der Gleichwertigkeit der Abschlüsse beschränken.
[3.1.3] Bildungseinrichtungen dürfen nicht von wirtschaftlichen Interessen abhängig sein. Finanzielle Förderung durch Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen muss vollständig offengelegt werden. Kommerzielle Werbung an Schulen und Hochschulen ist schädlich und muss untersagt werden.
3.1.1 Finanzierung durch Bildungsgutscheine
[3.1.1.1] WIR2020 fordert, dass die staatliche Finanzierung des Bildungswesens über Bildungsgutscheine erfolgt. Eltern erhalten pro Kind und Jahr, Jugendliche in Ausbildung und Studierende bis zum 25. Lebensjahr pro Jahr einen Bildungsgutschein. Bildungseinrichtungen erhalten ihre Fördermittel nicht direkt vom Staat, sondern auf dem Umweg über Bildungsgutscheine.
[3.1.1.2] Der Wert eines Bildungsgutscheins muss die Kosten der Bildungsstätten abdecken und soll für jeden Bildungs- bzw. Studiengang durch eine unabhängige Kommission ermittelt und festgelegt werden.
3.1.2 Freie Bildungsagenturen
[3.1.2.1] WIR2020 fordert, dass die jetzt in den Kultus- bzw. Bildungsministerien durchgeführte Bildungsplanung von freien Bildungsagenturen übernommen wird, die an pädagogischen Hochschulen angesiedelt sein können.
[3.1.2.2] In Bildungsagenturen entwickeln Vertreter verschiedener Fachrichtungen (Pädagogik, Psychologie, Medizin, Anthropologie, Philosophie, Theologie, etc.) Lernkonzepte und Methoden für die frühkindliche, schulische und universitäre Bildung. Die Experten werden in einem demokratischen Verfahren von den jeweils Betroffenen, d.h. von Vertretern von Schülern, Eltern, Lehrern, Studierenden, Lehrenden, etc. gewählt.
[3.1.2.3] Bildungsagenturen erstellen Lern- und Lehrmittel, führen pädagogische Bildungs- und Weiterbildungslehrgänge durch und begleiten und beraten Kindergärten und Schulen in der Umsetzung dieser Methoden.
[3.1.2.4] Bildungsagenturen werden durch einen in den Bildungsgutsscheinen für Kindergärten und Schulen enthaltenen Beratungs-Anteil finanziert. Sie dürfen keine anderen staatlichen oder wirtschaftlichen Förderungen annehmen.
3.1.3 Kinderkrippen und Kindergärten
[3.1.3.1] WIR2020 setzt sich dafür ein, dass der Besuch von Kinderkrippen und Kindergärten vollständig aus Steuermitteln finanziert wird. Eltern erhalten pro Kind und Jahr einen Bildungsgutschein, den sie für einen Platz in einer Kinderkrippe bzw. eines Kindergartens einsetzen können.
3.1.4 Bildschirmfreie Kitas und Grundschulen
Hiermit unterstützen wir auch das europäische Bündnis für humane Bildung ELIANT und das Bündnis für humane Bildung.
[3.1.4.1] Für ihre gesunde Entwicklung brauchen Kinder die Begegnung von Mensch zu Mensch. Vorschulische und schulische Bildung lassen sich durch digitale Bildschirmmedien weder rationalisieren noch individualisieren. Digitale Bildschirmmedien entfremden Kinder der sinnlichen Welterfahrung und damit sich selbst. Sie schädigen nachgewiesenermaßen die Gehirnentwicklung und die körperliche Gesundheit. WIR2020 setzt sich für eine umfassende öffentliche Aufklärung über die negativen Auswirkungen von digitalen Bildschirmmedien auf Kinder ein. Kindergärten und Grundschulen sollen selbstständig über die Verwendung von digitalen Medien entscheiden können.
3.1.5 Schulen
[3.1.5.1] WIR2020 fordert eine umfassende Selbstverwaltung der Schulen. Entscheidungen über Fragen des Unterrichts und der Schulorganisation sollen demokratisch unter Einbeziehung aller Betroffenen erfolgen.
[3.1.5.2] WIR2020 fordert, Notenzeugnisse bis einschließlich der 6. Klasse durch aussagekräftige individuelle Bewertungen zu ersetzen.
3.1.6 Hochschulen, Berufs- und Gewerbeschulen
[3.1.6.1] WIR2020 fordert eine Stärkung der Selbstverwaltung der Hochschulen und Universitäten. Diese müssen in Forschung und Lehre frei sein und sich selbst organisieren. Sie sollen sich in erster Linie durch die Erträge der Bildungsgutscheine finanzieren.
[3.1.6.2] Hochschulkollegien sollen autonom und gemeinsam mit Studierenden bzw. deren gewählten Vertretern in demokratischen Prozessen über alle sie betreffenden Angelegenheiten entscheiden, insbesondere über die Besetzung der Hochschulkollegien selbst, über Lehrmethoden und Studieninhalte sowie über die Zusammenarbeit mit Bildungsagenturen.
[3.1.6.3] Kooperationsverträge der Hochschulen oder ihrer Mitarbeiter mit Dritten, die Forschung und Wissenschaft, aber auch die Personalbesetzung oder Infrastruktur der Hochschulen betreffen, müssen vollständig veröffentlicht werden.
[3.1.6.4] Wie für Universitäten soll auch für Duale Hochschulen, Berufs- und Gewerbeschulen das Prinzip der Selbstverwaltung gelten. Ihre Kollegien entscheiden gemeinsam mit den Unternehmen, deren Auszubildende sie ausbilden, und den Auszubildenden bzw. deren gewählten Vertretern in demokratischen Prozessen über alle sie betreffenden Angelegenheiten, insbesondere Lehrmethoden und Studieninhalte, Einstellungen von Lehrpersonal, Zusammenarbeit mit Bildungsagenturen, etc.
3.2 Unabhängige Forschung & Wissenschaft
[3.2.1] Forschung und Wissenschaft müssen frei sein. Ihre Grundfinanzierung muss aus frei zur Verfügung gestellten Steuermitteln gedeckt werden. Sie darf weder von staatlicher noch von wirtschaftlicher Beeinflussung abhängig sein. Die Hochschulen entscheiden selbst in demokratischen Verfahren, wie sie die zur Verfügung stehenden Steuermittel für die Forschung einsetzen.
[3.2.2] WIR2020 fordert, dass Forschungsförderung durch Drittmittelgeber und entsprechende Kooperationsverträge für die interessierte Öffentlichkeit vollständig transparent gemacht werden müssen.
[3.2.3] Gremien, die über Forschungsförderung entscheiden, müssen mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Bereiche und Organisationen besetzt werden, insbesondere auch mit Vertretern von Anti-Lobbyorganisationen.
3.3 Vielfalt im Gesundheitswesen
Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen,
psychischen und sozialen Wohlbefindens
und nicht nur das Freisein von Beschwerden und Krankheit.
(WHO, 1946)
Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess,
allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung
über ihre Gesundheit zu ermöglichen
und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.
(WHO, Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung 1986)
[3.3.1] Jeder Mensch hat das Recht, über seine individuelle Gesundheit, ihren Schutz und ihre Pflege frei zu entscheiden. Das Gesundheitssystem muss deshalb nach dem Prinzip der Freiheit gestaltet werden.
[3.3.2] WIR2020 setzt sich für ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen ein, in dem Therapiepläne individuell mit den Patienten abgestimmt werden, und das den gleichberechtigten, wertschätzenden und interdisziplinären Austausch von Komplementärmedizin, Naturheilverfahren und Schulmedizin zum Wohle der Patienten ermöglicht.
Mit unseren Vorschlägen und Forderungen unterstützen wir u.a. die Vereine und Organisationen Weil’s hilft und Gesundheit aktiv.
3.3.1 Aufbau von Gesundheitsregionen
[3.3.1.1] Das Gesundheitssystem soll sehr viel stärker als bisher lokal und regional gestaltet werden. WIR2020 setzt sich für den Aufbau von Gesundheitsregionen ein, die sich an den jeweiligen lokalen und regionalen Gegebenheiten orientieren und in denen alle am Gesundheitsgeschehen Beteiligten gemeinsam Konzepte zur Gesundheitsförderung entwickeln und umsetzen. WIR2020 schlägt vor, dass jede Region ein Budget für die Finanzierung aller Versorgungssektoren erhält (Prävention, ambulante und stationäre Versorgung, Rehabilitation). Die Planung und Koordination für besondere Patientengruppen, z. B. Schwerstkranke, soll weiterhin überregional erfolgen.
3.3.2 Bürgerbeteiligung stärken
[3.3.2.1] Unser Gesundheitssystem kann bestehende und künftige Herausforderungen nur bewältigen, wenn unmittelbar Betroffene eingebunden werden. Die Stimmen von Patienten und Bürgern, von Selbsthilfegruppen und Vereinen mit Gesundheitsbezug müssen bei der Gestaltung nicht nur der Gesundheitsrealität vor Ort, sondern auch der übergeordneten Strukturen zentral eingebunden werden.
[3.3.2.1] WIR2020 setzt sich für Verständigung darüber ein, welche Medizin und Pflege von den Betroffenen gewollt wird und wie sich das Gesundheitswesen weiterentwickeln lässt (z.B. Bürgerräte für Gesundheit, Mitwirkung bei regionalen und überregionalen Entscheidungsprozessen).
3.3.3 Wahrheitsgemäße Technikfolgenabschätzung
[3.3.3.1] WIR2020 setzt sich für eine umfassende, neutrale und von wirtschaftlichen Interessen unbeeinflusste wissenschaftliche Technikfolgenabschätzung vor Einführung jeder neuen Technologie (z.B. des 5G Mobilfunkstandards) und jedes potentiell schädlichen Präparates ein (z.B. eines neuartigen SARS-CoV2-Impfstoffs). Diese Abschätzung muss die Auswirkungen einer Technologie bzw. einer Substanz auf die Gesundheit der Menschen, Tiere und der Umwelt umfassend analysieren, so dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis objektiv dargestellt werden kann.
3.3.4 Förderung gesunder Ernährung
[3.3.4.1] WIR2020 setzt sich dafür ein, dass eine gesunde Ernährung für alle Menschen möglich wird. WIR2020 lehnt staatlich verordnete Höchst- oder Mindestmengen einzelner Substanzen, staatlich erzwungene Lebensmittelzusätze oder Verbote – beispielsweise von exotischen Lebensmitteln oder – ab, fordert aber eine ausführliche und lückenlose Kennzeichnung aller in verarbeiteten Lebensmitteln enthaltenen Substanzen.
[3.3.4.2] Forschung zu gesunder Ernährung muss öffentlich finanziert werden. Gremien wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung müssen unabhängig besetzt werden. Wirtschaftsunternehmen dürfen keinen Einfluss auf die Forschung und die Besetzung der Gremien haben.
3.3.5 Gesundheitsbildung in Kitas und Schulen
[3.3.5.1] Gesundheitsbildung muss im Kindergarten einsetzen und in der Schule fortgeführt werden. WIR2020 setzt sich für gesunde Kindergärten und Schulen ein, in denen Gesundheitsbildung auch praktisch gelebt wird. Hier hat Bewegung, vorzugsweise in der Natur, einen hohen Stellenwert.
[3.3.5.2] WIR2020 setzt sich dafür ein, dass auch in Kindergärten und Schulen Elternbildungskurse angeboten werden, die Eltern Kompetenz, Wissen und Sicherheit im Umgang mit ihrer Gesundheit und der Gesundheit ihrer Kinder vermitteln.
3.3.6 Individuelle Therapieentscheidung
[3.3.6.1] WIR2020 setzt sich für die Rechte des mündigen Patienten ein, gemeinsam mit dem Therapeuten zu entscheiden, welche Behandlung (oder auch Nicht-Behandlung) die richtige ist. Dasselbe muss auch für psychotherapeutische Behandlungen gelten. Kann der Patient nicht mehr mündig entscheiden, werden Vertrauenspersonen bei medizinischen Entscheidungen mit einbezogen.
3.3.7 Gleichberechtigte Beurteilung aller Medikamente
[3.3.7.1] Heilung ist ein individueller Prozess. Heilmittel, Medikamente und Therapieverfahren können deshalb nicht in allgemeingültige Schemata gepresst werden. WIR2020 fordert neue Kriterien und Verfahren der Beurteilung von Therapieansätzen und Medikamenten durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWIG und des Gemeinsamen Bundesauschusses G-BA, die u.a. den Verfahren, Methoden und Präparaten der Naturheilkunde, der traditionellen Medizinsysteme und der Komplementärmedizin, aber auch anderer individueller Therapieansätze gerecht werden.
[3.3.7.2] WIR2020 setzt sich dafür ein, dass Heilmittel, Medikamente, Therapieansätze und –verfahren, die sich empirisch als nicht schädlich erwiesen haben, grundsätzlich erlaubt und zugelassen sind, zumindest im Einzelfall und in der gemeinsamen Verantwortung des Therapeuten und des Patienten.
3.3.8 Aufwertung der Pflege
[3.3.8.1] WIR2020 fordert eine deutlich bessere Bezahlung für Pflegekräfte.
3.3.9 Gleichberechtigte Ausbildung
[3.3.9.1] Die medizinisch-therapeutischen Ausbildungen folgen einem streng hierarchischen System. In einem individuellen, auf den ganzen Menschen gerichteten Therapieprozess ist aber nicht immer der approbierte Facharzt gefragt; oft werden andere Qualitäten benötigt. WIR2020 fordert deshalb die gleichwertige Anerkennung und Finanzierung der verschiedenen Ausbildungswege zum Therapeuten – sei es Facharzt, Heilpraktiker, Heilmittelerbringer oder andere – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen, sich ergänzenden Qualifikationen.
[3.3.9.2] Die Inhalte des Medizinstudiums werden heute von einem materialistischen Menschenbild und dem engen Fokus auf die evidenzbasierten, auf den Einsatz chemischer Arzneimittel und medizinischer Geräte fokussierten Therapieformen bestimmt. WIR2020 setzt sich dafür ein, dass diese einseitige Sichtweise durch andere Sichtweisen und Therapieansätze ergänzt wird, beispielsweise der Komplementärmedizin, der Naturheilkunde und der verschiedenen traditionellen Medizinsysteme.
3.3.10 Forschung, Forschungsfinanzierung, Zulassung
[3.3.10.1] Forschung im Gesundheitswesen und Entwicklung neuer Therapien und Medikamente dürfen nicht allein von wirtschaftlichen Interessen bestimmt werden. WIR2020 setzt sich dafür ein, dass die öffentliche und aus Steuergeldern finanzierte Forschung und Entwicklung neuer Medikamente und Therapieformen massiv gestärkt und die Einflussnahme privater Unternehmen und Konzerne deutlich beschränkt wird.
[3.3.10.2] WIR2020 setzt sich für Transparenz in der Gesundheitsforschung ein und fordert einen kostenfreien Zugang zu allen wissenschaftlichen, medizinischen und therapeutischen Forschungsergebnissen.
[3.3.10.3] Die zurzeit in der Gesundheitsforschung vorherrschenden, materialistischen Prinzipien und Methoden der evidenzbasierten Medizin, die auf die Beurteilung von chemisch definierten Arzneimitteln und der Gerätemedizin optimiert sind, erfassen nur einen kleinen Teil der möglichen Mittel und Therapieformen. WIR2020 fordert, das Spektrum der Methoden zur Beurteilung neuer Mittel und Therapien zu erweitern, bzw. passende Prinzipien und Methoden zu entwickeln und in allen Entscheidungsebenen einzusetzen, durch die u.a. natürliche Präparate und individuelle Therapieverfahren erfasst, erforscht, in der Praxis erprobt und weiterentwickelt werden können.
[3.3.10.4] Die Zulassung eines Medikaments zur allgemeinen Therapie ist nur mit hohem finanziellem Aufwand möglich. Dadurch werden Medikamente, die keinen wirtschaftlichen Gewinn versprechen, nicht entwickelt und zugelassen. WIR2020 fordert eine staatlich finanzierte, von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Institution, die die Aufgabe hat, potentiell wirksame und kostengünstige Medikamente (weiter) zu erforschen, zu entwickeln und zuzulassen.
3.3.11 Persönliche Gesundheitsbudgets
[3.3.11.1] WIR2020 schlägt ein von den Krankenkassen finanziertes, persönliches Gesundheitsbudget für jeden Versicherten vor, das für bestimmte Präventionsmaßnahmen und im Krankheitsfall zur Bezahlung der Therapiekosten eingesetzt werden kann. Therapieformen und Medikamente kann der Versicherte gemeinsam mit seinem Therapeut frei wählen.
3.3.12 Keine Impfpflicht
[3.3.12.1] Es darf weder eine direkte noch eine indirekt wirkende Impfpflicht geben. Die Entscheidung über eine Impfung ist rein persönlich und darf auf keinen Fall staatlich vorgeschrieben werden. WIR2020 fordert deshalb auch die sofortige Rücknahme des Masernschutzgesetzes.
3.3.13 Solidargemeinschaften
[3.3.13.1] Neben der Krankenversicherung werden auch Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen zur Absicherung im Krankheitsfall anerkannt. WIR2020 will die bestehenden Solidargemeinschaften schützen. Diese sollen in selbst bestimmter Weise arbeiten können.
3.4 Unabhängige Medien
[3.4.1] Unabhängige Medien sind eine unverzichtbare Voraussetzung für eine objektive und freie Meinungsbildung und damit Grundlage aller demokratischen Prozesse.
[3.4.2] WIR2020 setzt sich dafür ein, dass jeder Bürger selbst entscheiden kann, welchen Medienunternehmen sein Rundfunkbeitrag zufließen soll. Entscheidet er nicht, wird sein Anteil auf die 10 meist-gewählten Medien seines Bundeslandes verteilt.
[3.4.3] Medienunternehmen, die von Bürgern ausgewählt werden wollen, müssen ihr Angebot im Internet und Fernsehen kostenfrei abrufbar machen.
3.5 Digitalisierung
[3.5.1] WiR2020 sieht es als wichtige Aufgabe an, Menschen vor negativen Auswirkungen der Digitalisierung zu schützen. Dazu gehört ein Schutz vor Manipulation und Verführung. Neben dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten muss es einen psychologischen Schutz geben. Ähnlich wie bei Zigaretten sollen die Betreiber von Medienportalen dazu verpflichtet werden, ab einer gewissen Nutzungsdauer wirksame Warnhinweise einzublenden. Ebenso muss Personalisierung im Internet kenntlich gemacht werden: „Dieser Inhalt wird Ihnen auf Grund ihres Verhaltens im Internet gezeigt.“ Oder „Vorgeschlagene Inhalte können dazu führen, dass Sie keine andere Meinung kennen lernen“.
[3.5.2] WiR2020 setzt sich für bildschirmfreie Kindergärten und Grundschulen ein sowie für ein Verbot der Benutzung persönlicher Smartphones an Schulen.
4 Politisch-rechtlicher und sozialer Bereich
[4.1] Als soziale Wesen sind wir in kleinere und größere menschliche Gemeinschaften eingebunden und von diesen abhängig. Hier muss das Prinzip der Gerechtigkeit und Gleichberechtigung herrschen. Menschen müssen sich die Regeln ihres Zusammenlebens auf demokratischen Wegen selbst geben. Das erfordert eine allgemeine Stärkung der Bürgerbeteiligung sowie direkt-demokratische Abstimmungen auch über die regelmäßigen Wahlen hinaus. Die Erfahrungen der Corona-Krise zeigen außerdem die Notwendigkeit demokratischer Kontrolle des Regierungshandelns in Krisenzeiten. Menschen, die keine Arbeit haben, müssen von der Gemeinschaft durch eine finanzielle Grundversorgung ohne unwürdige Zwangsauflagen unterstützt werden. Das kostenintensive System der Krankenversicherungen muss reformiert werden.
4.1 Direkte Demokratie stärken
Hiermit unterstützen wir die Forderungen des Vereins Mehr Demokratie e.V. und seines Landesverbandes Baden-Württemberg.
[4.1.1] Direkte Demokratie ermöglicht, dass Bürger auch über Wahlen hinaus an der gesetzlichen Regelung ihres Zusammenlebens beteiligt sein können. Sie fördert das politische Interesse der Bürger, stärkt die Debattenkultur und verringert den politischen Einfluss einseitiger Lobbyinteressen. WiR2020 setzt sich für eine deutliche Stärkung direkt-demokratischer Beteiligung auf Landesebene und für ihre Einführung auf Kreis- und Bundesebene ein. Dabei soll direkte Demokratie die parlamentarische Demokratie ergänzen, nicht ersetzen. Bei Volksentscheiden kann das Parlament einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung stellen. WiR2020 fordert die obligatorische Offenlegung von Spenden, die an Volksinitiativen fließen, damit klar wird, welche Interessen hinter einer Initiative stehen.
[4.1.2] WiR2020 fordert 1. Volksgesetzgebung: In diesem Fall kommt der politische Vorschlag aus der Mitte der Gesellschaft und wird über ein dreistufiges Verfahren (Volksinitiative/Volksantrag, Volksbegehren, Volksentscheid) umgesetzt.
[4.1.3] 2. Fakultative Referenden: Gesetze, die vom Landtag oder Bundestag verabschiedet werden, sollen erst nach 100 Tagen in Kraft treten. In dieser Zeit kann ein Volksbegehren gegen das Gesetz durchgeführt werden. Kommen auf Landesebene 100.000 Unterschriften zusammen bzw. 500.000 auf Bundesebene, muss das Gesetz durch einen Volksentscheid bestätigt werden.
[4.1.4] 3. Obligatorische Referenden: Änderungen des Grundgesetzes, die der Bundestag beschlossen hat, müssen durch Volksentscheide bestätigt werden. Gibt der Bundestag Kompetenzen an die EU ab, muss auch hier das Volk zustimmen.
[4.1.5] Für die Landtagswahl in Baden-Württemberg unterstützen wir die 15 Eckpunkte des Vereins Mehr Demokratie e.V. zur Weiterentwicklung des Volksabstimmungsgesetzes in Baden-Württemberg, um dieses unbürokratischer und anwendungsfreundlicher zu gestalten, insbesondere die Forderung nach Online-Eintragung bei Volksanträgen und Volksbegehren. Außerdem unterstützen wir die Wünsche von Mehr Demokratie e.V. an die politischen Parteien zur Landtagswahl. Hierzu gehören:
– Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden so weiterentwickeln, dass weniger Bürgerbegehren aus formalen Gründen unzulässig sind
– staatliche Förderung einer unabhängigen Beratungsstelle zu Bürgerbegehren
– auch in Landkreisen zu Themen im Zuständigkeitsbereich der Kreistage Einwohneranträge und Bürgerbegehren ermöglichen
– die Möglichkeit von Einwohneranträgen verbessern, damit Einwohner für sie wichtige Themen selbst auf die Tagesordnung ihres Gemeinderats setzen können.
[4.1.6] WiR2020 fordert die Einsetzung eines Bürgerrats, der in unabhängiger Weise ein verbessertes Landtagswahlrecht ausarbeiten soll.
4.2 Stärkung der Demokratie
Hiermit unterstützen wir unter anderem die Forderungen von Mehr Demokratie e.V..
4.2.1 Politikerhaftung einführen
[4.2.1.1] Politiker in Regierung und Parlament sind bei fahrlässigen Fehlentscheidungen nicht haftbar, die Bevölkerung muss die Folgen tragen. Das begünstigt eine strukturelle Verantwortungslosigkeit. WiR2020 fordert die Einführung einer Politikerhaftung ähnlich der Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft, wenn sie nicht „auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft handeln“ (Aktiengesetz §93). Eine Politikerhaftung dient der Qualitätssicherung in der Politik. Sie zwingt Politiker, sich besser zu informieren, ihre Entscheidungsgrundlagen zu dokumentieren und schützt die Gesellschaft vor inhaltsleeren, populistischen Entscheidungen.
4.2.2 Bürgerbeteiligung stärken
[4.2.2.1] Zur Stärkung der Demokratie fordert WiR2020 die Einführung von losbasierten Bürgerräten. Die zufällig ausgewählten Teilnehmer*innen repräsentieren die Gesellschaft und sind unbefangen. Nach Abschluss eines Bürgergutachtens zu einem bestimmten politischen Thema ist ihre Arbeit beendet. Bürgerräte erhalten von Expertinnen und Experten alle notwendigen Informationen, um dann gemeinsam konkrete Vorschläge in einem Bürgergutachten zu erarbeiten. Losbasierte Bürgerräte sollten regelmäßig politische Entscheidungen begleiten. WiR2020 fordert ein Einleitungsrecht zur Aufstellung losbasierter Bürgerräte.
4.2.3 Informationsfreiheit stärken
[4.2.3.1] Bürger haben ein Recht auf Transparenz. Nur wer sich informieren kann, ist in der Lage fundierte Entscheidungen zu treffen. Transparenz ist Voraussetzung für Demokratie. WiR2020 fordert, dass Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, öffentlich zugänglich gemacht werden.
[4.2.3.2] Für die Landtagswahl in Baden-Württemberg fordern wir insbesondere einen unabhängigen Bürgerrat, der Beschlussempfehlungen für den Landtag erarbeiten soll, wie das Landesinformationsfreiheitsgesetz bürgerfreundlicher gestaltet und zu einem Transparenzgesetz weiter entwickelt werden kann, um den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu bei Behörden vorliegenden Informationen zu verbessern.
4.2.4 Unabhängige Behörden
[4.2.4.1] Die Verwaltung muss von parteipolitischen Interessen unabhängig sein. Die Regierung darf nicht entscheiden, wie eine Behörde ein Gesetz anzuwenden oder in einer Sache zu entscheiden hat. Die Behörden fällen ihre Entscheidungen unabhängig. WiR2020 fordert, dass Minister nicht in die laufende Arbeit der Behörden eingreifen dürfen.
4.2.5 Stärkung der Kommunen
[4.2.5.1] Gemeinden, Städte und Landkreise ermöglichen eine aktive Beteiligung der Bevölkerung. Deshalb muss die kommunale Ebene durch Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen gestärkt werden. WiR2020 setzt sich für eine deutliche finanzielle Stärkung der Kommunen ein.
4.2.6 Lobbyregister einführen
[4.2.6.1] Tausende Lobbyisten versuchen mit viel Geld und guten Netzwerken, Gesetze, Politik und die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Bislang müssen sie darüber keine Rechenschaft ablegen. WiR2020 fordert, dass alle Lobbyisten angeben, mit welchem Budget, in wessen Auftrag und zu welchem Thema sie Einfluss auf die Politik nehmen.
4.3 Demokratie in Krisenzeiten
Hiermit unterstützen wir auch die Forderungen von Mehr Demokratie e.V..
[4.3.1] Die Corona-Krise hat gezeigt, wie leicht die Grundrechte und die parlamentarische Demokratie in Deutschland durch Verordnungen der Exekutive auszuhebeln sind. WIR2020 fordert deshalb, dass die parlamentarische Kontrolle auch in Krisenzeiten beim Bundestag und den Landesparlamenten verbleiben muss. Einschränkungen der Grundrechte dürfen nicht auf dem Verordnungsweg erfolgen; sie bedürfen in jedem Fall eines fraktionsunabhängigen, parlamentarischen Mehrheitsbeschlusses sowie der fortlaufenden und regelmäßigen parlamentarischen Überprüfung. Dabei muss insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Krisenmaßnahmen gewährleistet sein. Die Maßnahmen müssen in jedem Fall befristet sein und dürfen nicht automatisch in den gewöhnlichen Rechtsbestand übergehen.
[4.3.2] Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung einer Krise erfordern öffentliche Diskussion und vollständige Transparenz. Sämtliche Entscheidungsgrundlagen wie z.B. Strategiepapiere, Szenarien, Gutachten inklusive der beteiligten Gutachter, Modellrechnungen von Ministerien und Instituten, etc. müssen automatisch veröffentlicht werden. Zudem sind die von den Regierungen eingesetzten Krisenstäbe, ihre Besetzung und ihre Beratungsprotokolle unverzüglich zu veröffentlichen.
[4.3.3] Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung einer Krise dürfen nur aufgrund von Beratung durch interdisziplinär besetzte Gremien mit Fachleuten aus allen betroffenen gesellschaftlichen Bereichen getroffen werden. An diesen Beratungen muss auch die Zivilgesellschaft durch einen repräsentativ zu besetzenden Bürgerbeirat beteiligt werden.
[4.3.4] Entscheidungen zur Eindämmung einer Krise müssen nachvollziehbar und auf empirischer und wissenschaftlicher Grundlage erfolgen. Unabhängige Experten müssen das Spektrum der Interpretationen von Daten aufzeigen, plausible Gegenmeinungen müssen gehört werden. Die Entscheidungsträger müssen aufzeigen, was genau mit welchen Maßnahmen erreicht werden soll und Kriterien zur Überprüfung dieser Ziele benennen.
[4.3.5] Um demokratische Mitsprache und Kontrolle über Maßnahmen zur Krisenbekämpfung zu ermöglichen, fordert WIR2020, dass in einem solchen Fall die Fristen für Volksbegehren und Volksentscheide ausgesetzt werden. Wahlen und Abstimmungen dürfen nicht – oder im Fall von Volksbegehren und –entscheiden – nur im Einvernehmen mit den Initiatoren verschoben werden.
[4.3.6] Außerdem fordert WIR2020 eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit zukünftigen Krisen, die die demokratische Kontrolle des Regierungshandelns garantiert.
4.4 Grundversorgung als negative Einkommensteuer
[4.4.1] Menschen ohne oder mit niedrigen Einkommen werden durch Steuerfreibeträge und Transferleistungen von der Solidargemeinschaft unterstützt. Die dabei übliche Bedürftigkeitsprüfung ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand und oft mit unwürdigen und unsinnigen Bedingungen für die Betroffenen verbunden. WIR2020 fordert, dass sämtliche staatlichen Transferzahlungen wie Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV), Elterngeld, Kindergeld, Ausbildungshilfe (BAföG), Wohngeld, etc. durch einen einheitlichen, steuerfreien Pauschalbetrag („Grundversorgung“) ersetzt werden (Kinder erhalten weniger). Durch die Vereinheitlichung und den Wegfall der Bedürftigkeitsprüfungen wird ein enormer Verwaltungsaufwand gespart.
[4.4.2] Die bedingungslose Grundversorgung muss die minimalen Lebenshaltungskosten abdecken sowie soziale und kulturelle Teilhabe ermöglichen.
[4.4.3] Die Grundversorgung soll als sogenannte negative Einkommensteuer mit festem Steuersatz gezahlt werden. Menschen ohne eigenes Einkommen erhalten einen Pauschalbetrag ohne weitere Bedürftigkeitsprüfung und Verpflichtung. Zusätzlich erzieltes eigenes Einkommen wird nach einem festen Satz besteuert. Alle anderen Steuerfreibeträge entfallen.
Beispiel:
Grund- (steuerfrei) | eigenes (steuerbar) | Einkommen- | Steuer- Schuld* | verfügbares | effektiver |
1.000 | 0 | 0 | -1.000 | 1.000 | – |
1.000 | 1.000 | 500 | -500 | 1.500 | -50% |
1.000 | 2.000 | 1.000 | 0 | 2.000 | 0% |
1.000 | 3.000 | 1.500 | 500 | 2.500 | 17% |
1.000 | 25.000 | 12.500 | 11.500 | 13.500 | 46% |
*Steuerschuld = 50% eigenes Einkommen – Grundsicherung
Menschen mit keinem oder mit geringen Einkommen erhalten demnach einen Nettotransfer, Menschen mit höheren Einkommen zahlen Steuern. Die Grundversorgung durch negative Einkommensteuer ist einfach, transparent, spart Verwaltungsaufwand, sichert vor Armut, unterstützt Geringverdiener und belastet Besserverdiener in progressiver Weise.
[4.4.4] WIR2020 fordert eine Expertenkommission zur Entwicklung eines machbaren Modells und eines effizienten Umsetzungsverfahrens für ein Grundeinkommen.
4.5 Reform der Krankenversicherung
[4.5.1] WIR2020 setzt sich für eine steuerfinanzierte medizinische Notfallversorgung für alle ein. Darüber hinaus soll jeder Bürger selbst entscheiden können, wo, wie und in welchem Umfang er sich versichern möchte.
5 Wirtschaftlicher Bereich
[5.1] Alle Menschen sind auf die Befriedigung ihres materiellen Lebensbedarfs angewiesen. Durch wirtschaftliche Tätigkeit verhelfen wir uns in gegenseitiger Verantwortung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse. Wirtschaft ist dann gesund, wenn sie nicht nur dem eigenen, sondern dem Gemeinwohl dient. Für den Bereich Mobilität setzen wir auf eine Verringerung des Autoverkehrs insbesondere in den Städten durch einen Mix intelligenter Maßnahmen. Hohe Gewinne, die nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit, sondern allein aus Grund- oder Kapitalbesitz erzielt werden, sind gesellschaftlich ungesund. Hier kann u.a. eine Besteuerung leistungsloser Einkommen ausgleichend wirken.
5.1 Gemeinwohlökonomie
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse,
aber nicht für jedermanns Gier.
(Mahatma Gandhi)
[5.1.1] Wirtschaft soll den Menschen, d.h. dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Ein Wirtschaftssystem, das auf die Vermehrung des persönlichen Gewinns aufgebaut ist, hat heute keine Zukunftsperspektive mehr. Es führt zur Zerstörung des sozialen Zusammenhalts und der natürlichen Lebensgrundlagen.
[5.1.2] Das Wirtschaftsgeschehen beruht auf der individuellen Initiative und Verantwortungsübernahme des Einzelnen. Dem Staat kommt lediglich die Aufgabe zu, freilassende Rahmenbedingungen zu garantieren, innerhalb derer sich unternehmerische Initiative entfalten kann.
[5.1.3] Eine Gemeinwohlorientierung der Wirtschaft kann daher nur auf freiwilliger Entscheidung der individuell Verantwortlichen beruhen. Gleichwohl kann der Staat steuerliche Anreize für eine Gemeinwohlorientierung schaffen.
[5.1.4] Die von Christian Felber entwickelte „Gemeinwohlökonomie“ beruht auf einer freiwilligen Zertifizierung von Unternehmen nach sozialen und ökologischen Gemeinwohl-Kriterien. WiR2020 fordert eine steuerliche Begünstigung von Unternehmen, die sich nach Gemeinwohlkriterien zertifizieren lassen.
5.2 Verkehr
Hiermit unterstützen wir die Forderungen der Allianz mobilitätswende in Baden-Württemberg.
[5.2.1] Ziel unserer Verkehrspolitik ist ein optimales Zusammenspiel der verschiedenen Verkehrssysteme. Wir wollen die einseitige Förderung des Autoverkehrs beenden und einen klugen Mix der Ideen umsetzen. Dabei geht es nicht nur um die Reduzierung des Energieverbrauchs, sondern auch um das Schaffen von lebenswerten Räumen in den Städten und Gemeinden.
[5.2.2] WiR2020 will
– den Kfz-Verkehr in den Städten verringern;
– den Fuß- und Fahrradverkehr fördern, unter anderem durch ein Netz an Fahrradschnellwegen und die Förderung von schnellen E-bikes;
– Verkehrsvermeidung zum Grundprinzip der Ortsentwicklung erheben, mit dem Ziel dass die Bewohner eines Quartiers ihr Leben nach Wunsch ohne einen privaten PKW führen können;
– durch Umwidmung von Verkehrsflächen lebenswerten Raum in den Städten schaffen;
– die Kapazitäten des öffentlichen Verkehrs verdoppeln;
– On-Demand-Mobilität und Sharing-Angebote in den Nahverkehrsplänen verankern;
– Waren und Güter klimaneutral und umweltschonend transportieren.
[5.2.3] Dazu schlägt WiR2020 folgende Sofortmaßnahmen vor:
– Der Ausbau des ÖPNV und des Rad- und Fußverkehrs wird gefördert.
– Tausend Ortsmitten werden verkehrsberuhigt und die dortigen Parkplätze werden zu Aufenthaltsflächen umgewidmet.
– In jeder Stadt und in jedem Dorf wird ein attraktives Angebot von Car- und Bike-Sharing geschaffen.
– Der Aus- und Neubau von Straßen in Baden-Württemberg wird in den nächsten zehn Jahren auf das Notwendige beschränkt und dient vorrangig dem ÖV und dem Radverkehr.
– Kostenloses Parken von Autos wird die Ausnahme.
5.3 Steuerreform
Hiermit unterstützen wir u.a. die Forderungen der Initiative Grundsteuer: Zeitgemäß!
[5.3.1] Die Gewinne internationaler Konzerne, hohe leistungslose Einkommen, sowie der Verbrauch natürlicher Ressourcen sollen stärker besteuert und damit mehr in Verantwortung für die Allgemeinheit genommen werden.
[5.3.2] Kapital, das in realwirtschaftliche Prozesse investiert wird, soll steuerlich begünstigt werden gegenüber solchem Kapital, das lediglich der finanzwirtschaftlichen Kapitalvermehrung dient. WIR2020 setzt sich daher für die steuerliche Entlastung mittelständischer Unternehmen ein.
[5.3.3.] Die insbesondere in Ballungszentren riesigen Wertsteigerungen von
Grund und Boden sind eine Quelle sozialer Ungerechtigkeit. Die aus den Wertsteigerungen
erzielten, größtenteils leistungslosen Einkommen begünstigen Immobilienspekulation
mit immer höheren Mieten. WiR2020 fordert
die Einführung einer Bodenwertsteuer auf
nicht selbst genutzte Grundstücke in einer noch festzulegenden Höhe, die die Grundsteuer
ersetzen soll. Eine Umlage der Bodenwertsteuer auf die Mieten muss gesetzlich ausgeschlossen
werden.
6 Landwirtschaft und Umweltschutz
[6.1] Landwirtschaft dient der gesunden Versorgung der Menschen und dem Erhalt und der Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen. Gesunde Landwirtschaft arbeitet in überschaubaren Einheiten, in der Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden sowie Erzeuger, Händler und Verbraucher als organisches Ganzes verstanden werden. Der nachhaltige Umgang mit der natürlichen Umwelt und der Schutz der Tiere sind nicht nur ethisch-moralische Notwendigkeiten, sondern tragen auch entscheidend zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen bei.
6.1 Ökologische Landwirtschaft
[6.1.1] Nachhaltig arbeitende landwirtschaftliche Betriebe vermeiden durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenmittel, durch extensive Tierhaltung, regionale Herkunft von Betriebsmitteln, Verwendung von samenfesten Sorten, etc. negative externe Effekte der Landwirtschaft. Die Betriebe haben dadurch einen höheren Aufwand, aber in der Regel weniger Gewinn. WIR2020 setzt sich daher dafür ein, dass öffentliche Fördergelder nach einem gemeinwohlorientierten Verteilungsschlüssel vergeben werden, der soziale, ökogische und regional-ökonomische Leistungen der Landwirtschaft für die Allgemeinheit angemessen berücksichtigt.
[6.1.2] WIR2020 setzt sich für regionalisierte Vertriebsstrukturen für landwirtschaftliche Erzeugnisse ein, die Lebensmittelverschwendung und -vernichtung vermeiden. Dem Erzeuger soll der Hauptanteil des Verkaufspreises zufließen. Dazu setzt sich WIR2020 auch für eine Förderung der Solidarischen Landwirtschaft ein, in der Konsumenten Versorgungsaktien bei Betrieben erwerben und die Landwirte die Ernten auf die Konsumenten verteilen.
[6.1.3] WIR2020 fordert, dass ein Teil der landwirtschaftlichen Subventionen für die Umstrukturierung der Landwirtschaft eingesetzt wird. Die Aufgaben der Landwirtschaftsämter müssen dahingehend umgebaut werden, dass sie als Regionalmanager den Umbau organisieren. WIR2020 fordert, dass die regionalen Landwirtschaftsämter volle Souveränität bei der Verteilung der EU-Fördermittel erhalten.
[6.1.4] WIR2020 setzt sich dafür ein, dass sich die Bevölkerung über den Wert der regionalen Versorgungssouveränität bei der Nahrungsmittelherstellung bewusst wird und wirbt für die Änderung des Kaufverhaltens.
[6.1.5] WIR2020 fordert, dass die Richtlinien der EU Landwirtschaftsverordnung künftig zusammen mit Konsumentenvertretern und nicht nur mit der Bauernschaft abgestimmt werden.
6.2 Tierschutz
[6.2.1] WIR2020 fordert die Abschaffung der Massentierhaltung und eine artgerechte Tierhaltung.
[6.2.2] WIR2020 fordert eine Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft, z.B. in der Haltung, beim Transport und bei Schlachtungen. Wir setzen uns für ein Verbot von Tiertransporten in und aus Drittländern ohne EU-Mindeststandards sowie für ein Importverbot von Tierprodukten ohne EU-Tierschutzstandards und für die Einführung verbindlicher Haltungskennzeichnung ein. WIR2020 fordert eine Ausweitung des Tierversuchsverbots mit dem Ziel einer verbindlichen Ausstiegsstrategie aus Tierversuchen.
6.3 Umweltschutz
[6.3.1] Für den Umweltschutz fordert WIR2020 das Verursacherprinzip. Der Verbrauch natürlicher Ressourcen darf nicht kostenfrei sein. Verursacher und Verbraucher müssen die wahren Kosten bezahlen. Die Einnahmen, die aus entsprechend erhöhten Preisen erzielt werden, müssen zur Wiederherstellung der verbrauchten Naturressourcen verwendet werden.
[6.3.2] WIR2020 fordert eine gesetzliche Regelung zur Überprüfung von ökologischen, sozialen und Menschenrechtskriterien in den internationalen Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen (Lieferkettengesetz). Unternehmen, die Schäden an Menschen und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haftbar gemacht werden können. Konkret unterstützen wir die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz.
6.4 Nachhaltige Mehrwertsteuer
[6.4.1] WIR2020 fordert einen deutlich reduzierten Steuersatz auf ökologische Produkte und Dienstleistungen. Pflanzliche Nahrungsmittel (ohne Tierprodukte) aus zertifiziert biologischer Erzeugung sollen gar nicht (0% MWSt) oder nur sehr gering besteuert werden, Tierprodukte aus zertifiziert biologischer Erzeugung mit einem mittleren (z.B. 7% MWSt) und Tierprodukte aus konventioneller Erzeugung mit einem hohen Satz (z.B. 19% MWSt).
[6.4.2] WIR2020 fordert eine deutliche Absenkung der Mehrwertsteuer auf zertifiziert ökologisch produzierten Strom.
[6.4.3] WIR2020 fordert eine deutliche Absenkung der Mehrwertsteuer auf Produkte, in deren internationalen Lieferketten ökologische und soziale Kriterien überprüft und eingehalten werden.